Tagfahrlicht-Pflicht in der Schweiz

Ein Mann fährt mit dem Urban Arrow Shorty

Neue gesetzliche Regelungen ab April 2022

Ab April 2022 gibt es eine neue gesetzliche Regelung für das e-Bike / Cargo e-Bike Fahren in der Schweiz. So hat der Bundesrat Ende des letzten Jahres einige Änderungen beschlossen, die für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen sollen:

Übersicht der Änderungen

Ab April: Licht an!

Seit 2014 müssen Autos in der Schweiz auch tagsüber mit Licht fahren. Ab dem 1. April 2022 Jahr gilt diese Pflicht jetzt auch für (Cargo) e-Bike Fahrende. Die technischen Anforderungen an Velos sind in der Verkehrsregelverordnung geregelt und lauten bislang wie folgt: „Fahrräder müssen bei Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein.“ Bei e-Bikes geht diese Regelung nun noch einen Schritt weiter, denn diese müssen sich laut des ASTRA (Bundesamt für Strassen) ab dem 1. April 2022 an Folgendes halten: „Um die Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden, gilt für E-Bike-Fahrende neu auch am Tag Fahren mit Licht.“ Diese Regelung soll ausnahmslos für alle e-Bike Typen gelten.

Ausserdem sollte darauf geachtet werden, dass das Licht auch nachts und bei Witterung auf 100 Meter sichtbar ist. Die Beleuchtung kann sowohl ein abnehmbares Akkulicht als auch eine fest installierte Lichtanlage sein. Blinklichter fallen nicht unter die Verordnung und sind nur als Zusatzbeleuchtung erlaubt.

Eine Frau fährt mit dem Urban Arrow Cargobike
Ein Mann fährt mit seinem Kind im Urban Arrow Cargobike

Es gibt e-Bike Typen, die nicht serienmässig mit Front- und Rücklichtern ausgestattet sind. Bei den Cargo e-Bikes ist dies allerdings seltener der Fall. Für den Fall der Fälle:  Besonders gut zum Nachrüsten der Modelle, könnten sich hier Aufsteck-Akkuleuchten eignen, die sich zum Aufladen oder zum Diebstahlschutz leicht abnehmen lassen. Diese werden von der Regelung akzeptiert.

Gute Neuigkeiten sind hier jedoch, dass die bereits bestehende Beleuchtung verwendet werden kann. Außerdem sind Tagfahrlichter in der Schweiz nicht typengenehmigungspflichtig. Mit dieser Massnahme möchte das ASTRA für mehr Sicherheit und Sichtbarkeit im Verkehr sorgen und Unfälle vermeiden. Wer ab dem 1. April 2022 ohne entsprechende Lichtanlage unterwegs ist, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen.

Tacho-Pflicht an S-Pedelecs ab 2024

Neue Regelungen erwarten auch die Besitzer:innen sogenannter Speed Pedelecs, also von (Cargo) e-Bikes mit einer Tretunterstützung von bis zu 45 km/h. Denn alle S-Pedelecs müssen ab dem 1. April 2024 mit einem Tacho ausgerüstet sein, sofern es sich um ein Neufahrzeug handelt. Bis zum 1. April 2027 müssen auch ältere S-Pedelec Modelle mit einem Tacho nachgerüstet sein. Wichtig zu beachten ist hierbei, dass die tatsächliche Geschwindigkeit angezeigt wird und sie nicht mehr als zehn Prozent plus vier km/h von der tatsächlichen Geschwindigkeit abweicht. Aber auch reguläre Cargo e-Bikes, für die keine Tachopflicht gilt, müssen bei einer Tempoüberschreitung künftig eine Strafe von 30 Franken zahlen. Diese Pflicht soll dabei helfen, die Höchstgeschwindigkeit in Tempo 20 und 30 Zonen einzuhalten.

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